Horizontalsperre Gegen aufsteigende Feuchtigkeit
Eine Horizontalsperre ist unerlässlich, wenn es darum geht aufsteigende Feuchtigkeit im Mauerwerk zu vermeiden. Die DIN fordert deshalb im Sockelwerk von Neubauten eine Horizontalsperre von min. 30 cm über der Erdoberfläche. Sobald eine Unterkellerung vorhanden ist, sind sogar weitere 5 cm vorgesehen, die über dem Kellerboden liegen und eine zusätzliche Vorrichtung unter der Kellerdecke wird vorgeschrieben. Bei Altbauten fehlen häufig solche Sperrschichten. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, auch nachträglich Sperrschichten einzubauen, um ein Mauerwerk trockenzulegen.
Doch nicht immer sind fehlende oder mangelhafte Sperrschichten die Quelle des Schadens. Es kommt ebenfalls vor, ganz besonders in Altbauten, dass notwendige Vertikalsperren fehlen. Hierdurch kann die Feuchtigkeit seitlich in das Mauerwerk eindringen. Der deutlich höhere Anteil von Nässe in Bauteilen entsteht erfahrungsgemäß durch seitlich eindringendes Wasser. Um zu prüfen, welches Verfahren und welche Abdichtungsmaßnahmen nötig sind, um Ihr Gebäude fachgerecht zu sanieren, können Sie ganz einfach einen Termin zur Schadensanalyse vereinbaren.